Ein defekter Außenspiegel bei der HU ist ein häufiger Mangel. Prüfer kontrollieren Befestigung, Spiegelfläche und Einstellbarkeit. Risse im Glas, ein lockeres Gehäuse oder eine fehlende Einstellfunktion führen je nach Ausmaß zu einem geringen oder erheblichen Mangel und können die Erteilung der HU-Plakette verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht-Spiegel: Je nach Erstzulassung sind ein linker Außenspiegel und ein Innenspiegel Pflicht. Ein rechter Außenspiegel ist meist erst ab 2010 vorgeschrieben.
- Prüfkriterien: Der Prüfer checkt festen Sitz, unbeschädigtes Spiegelglas, die Verstellbarkeit (manuell oder elektrisch) und das Sichtfeld des Spiegels.
- Geringer Mangel: Kleine Kratzer oder ein kleiner Sprung am Rand des Spiegelglases, der die Sicht nicht beeinträchtigt, werden oft als geringer Mangel eingestuft.
- Erheblicher Mangel: Fehlende Spiegel, blindes Glas, ein gesplittertes Spiegelfeld oder eine defekte elektrische Verstellung sind erhebliche Mängel, die die Plakette kosten.
- Reparaturkosten: Ein neues Spiegelglas kostet oft nur 20-50 Euro. Ein kompletter Außenspiegel mit Elektronik kann je nach Modell 150 bis über 500 Euro kosten.
Inhaltsverzeichnis (aufklappen)
- Einleitung: Warum der Außenspiegel bei der HU so wichtig ist
- Welche Spiegel sind Pflicht? Die Rechtslage nach § 56 StVZO
- Der Außenspiegel bei der HU: Das prüft der Sachverständige genau
- Mängelklassifizierung: Wann gibt es keine Plakette?
- Kosten für die Reparatur: Vom Glas bis zum kompletten Spiegel
- Selbsttest vor der Hauptuntersuchung: So vermeidest du Mängel
- Fazit: Gute Sicht ist eine Plakette wert
- Häufige Fragen
Einleitung: Warum der Außenspiegel bei der HU so wichtig ist
Der Außenspiegel bei der HU ist weit mehr als nur ein kleines Detail am Rande deines Autos. Er ist ein zentrales Sicherheitsbauteil, das dir die notwendige Übersicht im Straßenverkehr verschafft. Ein kurzer Blick genügt, um den rückwärtigen Verkehr, den toten Winkel oder die Situation beim Einparken zu erfassen. Aus diesem Grund nehmen die Sachverständigen von TÜV, DEKRA und Co. die Spiegel deines Fahrzeugs bei der Hauptuntersuchung genau unter die Lupe. Ein beschädigter oder falsch eingestellter Spiegel kann schnell zu einer Gefahr werden. In diesem Ratgeber erkläre ich dir als Juristin präzise, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, was genau geprüft wird und welche Mängel dazu führen, dass du keine neue HU-Plakette erhältst.
Welche Spiegel sind Pflicht? Die Rechtslage nach § 56 StVZO
Die grundlegenden Anforderungen an Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht sind in § 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die Vorschrift ist eindeutig: Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Doch welche Spiegel sind konkret Pflicht? Das hängt vom Datum der Erstzulassung (EZ) deines Autos ab:
- EZ vor dem 01.01.1990: Hier genügt ein linker Außenspiegel sowie ein Innenspiegel.
- EZ ab dem 01.01.1990: Ein linker Außenspiegel und ein Innenspiegel sind weiterhin Pflicht. Ein zweiter Außenspiegel auf der rechten Seite ist nur dann zwingend, wenn die Sicht durch den Innenspiegel beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch die Bauart (Transporter) oder Ladung.
- EZ ab dem 26.01.2010 (PKW): Für alle neu zugelassenen PKW sind zwei Außenspiegel (links und rechts) sowie ein Innenspiegel vorgeschrieben. Der Innenspiegel bei der HU kann nur dann entfallen, wenn eine Beobachtung des Verkehrs nach hinten nicht möglich ist (z.B. bei einem Kastenwagen).
Die Spiegel müssen zudem ein E-Prüfzeichen tragen, welches ihre Bauartgenehmigung für den europäischen Raum bestätigt. Anbauten ohne dieses Zeichen sind unzulässig und führen unweigerlich zu Problemen beim Spiegel TÜV.
Der Außenspiegel bei der HU: Das prüft der Sachverständige genau
Bei der Hauptuntersuchung wird der Zustand der Spiegel nach einer klaren Prüfrichtlinie bewertet. Der Prüfer achtet dabei auf drei wesentliche Kriterien: die Befestigung, das Spiegelglas selbst und die Funktionalität der Einstellung. Jeder dieser Punkte muss einwandfrei sein, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Fester Sitz und Gehäuse
Der Außenspiegel muss fest mit der Karosserie verbunden sein. Der Prüfer wird durch Rütteln testen, ob das Spiegelgehäuse oder der Spiegelfuß locker sind. Ein wackelnder Spiegel kann sich während der Fahrt verstellen oder im schlimmsten Fall sogar abfallen. Leichte Klappergeräusche im Klappmechanismus sind oft unbedenklich, aber das gesamte Bauteil darf kein übermäßiges Spiel aufweisen. Auch das Gehäuse selbst wird auf Risse oder Brüche untersucht, die die Stabilität beeinträchtigen könnten.
Spiegelglas und Sichtfeld
Das Spiegelglas ist das Herzstück. Hier achtet der Prüfer auf Risse, Sprünge oder blinde Flecken. Ein gesprungenes Glas kann das Sichtfeld verzerren und andere Verkehrsteilnehmer blenden. Besonders kritisch wird es, wenn der Sprung durch das zentrale Sichtfeld verläuft. Ein kleiner Riss am äußersten Rand wird oft als geringer Mangel eingestuft, während ein zersplittertes oder mit Klebeband „repariertes“ Glas ein erheblicher Mangel ist. Auch ein „blinder“ oder angelaufener Spiegel, der keine klare Sicht mehr ermöglicht, ist ein Grund für eine Beanstandung beim Außenspiegel HU Check.
Einstellbarkeit und Zusatzfunktionen
Ein Spiegel nützt nur, wenn er korrekt auf den Fahrer eingestellt werden kann. Daher prüft der Sachverständige die Einstellfunktion. Bei manuellen Spiegeln muss der Verstellhebel oder -knopf funktionieren. Bei elektrisch verstellbaren Spiegeln müssen die Schalter die Bewegung in alle Richtungen (hoch, runter, links, rechts) ermöglichen. Ist die elektrische Verstellung defekt, gilt dies als erheblicher Mangel. Ebenso werden Zusatzfunktionen geprüft: Ist ein Blinker im Spiegelgehäuse integriert, muss dieser funktionieren. Eine defekte Spiegelheizung ist hingegen in der Regel kein HU-relevanter Mangel.
Ein als „erheblicher Mangel“ eingestufter Defekt am Außenspiegel führt direkt zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung. Du musst den Mangel beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen.
Mängelklassifizierung: Wann gibt es keine Plakette?
Nicht jeder Defekt am Spiegel führt sofort zum Durchfallen bei der Hauptuntersuchung. Der Mängelkatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und die Richtlinien des VdTÜV unterscheiden zwischen geringen Mängeln (GM), erheblichen Mängeln (EM) und gefährlichen Mängeln (VM). Bei den Spiegeln sind vor allem die ersten beiden Kategorien relevant.
| Mangel am Außenspiegel / Innenspiegel | Einstufung bei der HU |
|---|---|
| Leichte Kratzer auf dem Spiegelglas (Sicht nicht behindert) | Geringer Mangel (GM) |
| Kleiner Sprung am äußersten Rand des Spiegelglases | Geringer Mangel (GM) |
| Spiegelgehäuse leicht verkratzt oder Lackschaden | Kein Mangel / Geringer Mangel (GM) |
| Spiegelglas fehlt oder ist zersplittert | Erheblicher Mangel (EM) |
| Spiegelglas ist blind oder stark verwittert | Erheblicher Mangel (EM) |
| Spiegel ist locker oder wackelt stark | Erheblicher Mangel (EM) |
| Elektrische Verstellung funktioniert nicht | Erheblicher Mangel (EM) |
| Pflicht-Spiegel fehlt komplett | Erheblicher Mangel (EM) |
| Integrierter Blinker defekt | Erheblicher Mangel (EM) |
| Spiegelglas mit Klebeband befestigt | Erheblicher Mangel (EM) |
Ein geringer Mangel wird im Prüfbericht vermerkt, du erhältst aber die Plakette mit der Auflage, den Schaden „unverzüglich“ zu beheben. Bei einem erheblichen Mangel wird die Plakette verweigert. Die Entscheidung, wie ein Schaden eingestuft wird, liegt letztlich im Ermessen des Prüfers. Ein defekter Außenspiegel bei der HU ist eine der häufigsten und zugleich einfachsten zu vermeidenden Beanstandungen.
Kosten für die Reparatur: Vom Glas bis zum kompletten Spiegel
Die Kosten für die Reparatur eines defekten Außenspiegels variieren stark je nach Fahrzeugmodell und Schadensumfang. Oft ist nur das Spiegelglas selbst betroffen, was die Reparatur recht günstig macht. Ein neues, beheizbares Spiegelglas kostet für gängige Modelle meist zwischen 20 und 50 Euro und kann oft selbst eingeklipst werden. Ist jedoch das Gehäuse gebrochen oder die Mechanik beschädigt, muss der gesamte Spiegel getauscht werden. Ein einfacher, manuell verstellbarer Außenspiegel kostet als Ersatzteil ca. 50 bis 150 Euro. Bei modernen Fahrzeugen mit elektrischer Verstellung, Heizung, Anklappfunktion, integriertem Blinker und vielleicht sogar einem Totwinkelassistenten kann ein einzelner Spiegel schnell 300 bis über 500 Euro kosten. Hinzu kommen die Einbaukosten in der Werkstatt, die je nach Aufwand bei 50 bis 150 Euro liegen können.
Prüfe vor dem Kauf eines kompletten Spiegels, ob sich nicht doch nur das Spiegelglas tauschen lässt. Viele Gläser sind nur auf eine Trägerplatte geklipst und können mit etwas Vorsicht und einem Kunststoffkeil leicht selbst gewechselt werden. Das spart erhebliche Kosten.
Selbsttest vor der Hauptuntersuchung: So vermeidest du Mängel
Du kannst die häufigsten Mängel am Außenspiegel für die HU mit wenigen Handgriffen selbst überprüfen und so eine teure Nachprüfung vermeiden. Gehe einfach die folgende Checkliste durch:
- Rütteltest: Fasse jeden Außenspiegel fest am Gehäuse an und versuche, ihn leicht zu bewegen. Er darf nicht wackeln oder lose sein.
- Sichtprüfung: Kontrolliere alle Spiegelgläser (Außen- und Innenspiegel) auf Sprünge, Risse oder blinde Stellen. Die Sicht muss klar und unverzerrt sein.
- Funktionstest: Setze dich ins Auto und teste die Verstellbarkeit aller Spiegel. Funktioniert die manuelle oder elektrische Einstellung in alle Richtungen?
- Blinker-Check: Falls Blinker in den Spiegeln integriert sind, schalte die Warnblinkanlage ein und prüfe, ob beide Seiten korrekt leuchten.
Wenn du bei diesem kurzen Check einen Defekt feststellst, kümmere dich vor deinem Termin für die Hauptuntersuchung darum. Ein bestandener Spiegel TÜV ist so gut wie sicher.
Fazit: Gute Sicht ist eine Plakette wert
Die Spiegel deines Autos sind unverzichtbare Sicherheitskomponenten, deren einwandfreier Zustand für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung unerlässlich ist. Ein defekter Außenspiegel bei der HU ist keine Lappalie, sondern kann je nach Schaden als erheblicher Mangel gewertet werden und die Zuteilung der neuen Plakette verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben nach § 56 StVZO sind klar, und die Prüfkriterien – fester Sitz, intaktes Glas und funktionierende Einstellung – sind für jeden Autofahrer leicht nachvollziehbar. Mit einem kurzen Selbsttest vor dem Werkstattbesuch kannst du potenzielle Mängel frühzeitig erkennen und beheben. Das spart nicht nur Ärger und Zeit, sondern auch die Kosten für eine Nachprüfung.
Alle unsere Ratgeber zu TÜV & HU findest du gebündelt in der TÜV & HU-Übersicht. Dort siehst du das gesamte Themen-Cluster im Zusammenhang und findest passende weiterführende Artikel.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Innenspiegel bei der HU fehlt?
Ein fehlender oder defekter Innenspiegel ist ein erheblicher Mangel, wenn nicht zwei funktionierende Außenspiegel das gesamte vorgeschriebene Sichtfeld abdecken können. Ist dies der Fall, wird die HU-Plakette verweigert. Die Pflicht ergibt sich aus § 56 StVZO.
Zählt ein Sprung im Außenspiegel als erheblicher Mangel bei der HU?
Das hängt vom Ausmaß ab. Ein kleiner Riss am Rand, der die Sicht nicht behindert, kann als geringer Mangel durchgehen. Ein großer Sprung oder ein zersplittertes Glas, das die Sicht verzerrt oder eine Verletzungsgefahr darstellt, ist ein erheblicher Mangel.
Darf ich den Außenspiegel selbst wechseln vor dem TÜV?
Ja, den Austausch des Spiegelglases oder des kompletten Spiegels kannst du selbst vornehmen. Achte darauf, dass das Ersatzteil eine E-Prüfnummer besitzt und alle Funktionen wie Heizung, Blinker oder elektrische Verstellung nach dem Einbau korrekt arbeiten.
Wie viel Spiel darf ein Außenspiegel haben?
Ein Außenspiegel muss fest mit der Karosserie verbunden sein. Leichtes Spiel im Klappmechanismus ist normal, aber das gesamte Gehäuse darf nicht wackeln oder lose sein. Ein merklich lockerer Spiegel ist ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung.