Eine AU ohne HU ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) ein fester und nicht abtrennbarer Teil der Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO. Eine separate AU-Plakette gibt es nicht mehr; das Bestehen ist Voraussetzung für die HU-Plakette.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtliche Grundlage: Seit 2010 ist die AU ein fester Bestandteil der HU nach § 29 StVZO.
- Keine separate Plakette: Die sechseckige AU-Plakette am vorderen Kennzeichen wurde abgeschafft.
- Bestehen ist Pflicht: Ohne bestandene AU gibt es keine neue HU-Plakette und die HU gilt als nicht bestanden.
- Ausnahme Vordatierung: Eine anerkannte Werkstatt darf die AU maximal zwei Monate vor dem HU-Termin durchführen.
- OBD-Prüfung entscheidend: Bei modernen Autos ist das Auslesen des Fehlerspeichers wichtiger als die Endrohrmessung.
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Einleitung: Die Frage nach der AU ohne HU
Die Frage, ob eine AU ohne HU möglich ist, beschäftigt viele Autofahrer, oft im Kontext einer anstehenden Reparatur oder eines Werkstattbesuchs. Um es juristisch präzise zu beantworten: Nein, seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) ein integraler und unzertrennlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle emissionsprüfungspflichtigen Kraftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit der Anlage VIIIa. Die frühere, separate sechseckige Plakette am vorderen Kennzeichen ist damit entfallen. Das Bestehen der AU ist nun eine zwingende Voraussetzung für die Zuteilung der runden HU-Plakette am hinteren Kennzeichen. Ziel dieser Regelung war eine Vereinfachung und die Gewährleistung einer umfassenden Prüfung von Fahrzeugsicherheit und Umweltverträglichkeit aus einer Hand.
Gesetzliche Grundlagen: Warum AU und HU zusammengehören
Die Zusammenlegung von Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung war eine weitreichende Reform. Früher war die AU in § 47a StVZO separat geregelt. Heute ist sie als „Prüfung des Abgasverhaltens“ ein Unterpunkt der HU. Die genauen Prüfvorgaben sind in der „Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen“ festgeschrieben. Fällt Dein Fahrzeug bei der AU durch, gilt die gesamte Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Du erhältst eine Mängelliste und musst das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen. Eine AU ohne HU durchzuführen, um beispielsweise nur einen Mangel am Abgassystem zu beheben und nachzuweisen, ist im Regelbetrieb nicht vorgesehen. Die Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ müssen den gesamten Fahrzeugzustand bewerten. Eine bestandene AU ohne HU hätte rechtlich keine Gültigkeit für die Zuteilung der HU-Plakette. Der Gedanke, eine Abgasuntersuchung separat zu beauftragen, entstammt also noch der alten Rechtslage vor 2010 und ist heute überholt.
Der genaue Prüfablauf der modernen Abgasuntersuchung
Die heutige AU ist ein mehrstufiger Prozess, der weit über die reine Endrohrmessung hinausgeht. Der Ablauf ist streng standardisiert und beginnt immer mit einer Identifikation des Fahrzeugs und einem Soll-Daten-Abgleich. Anschließend folgen diese Schritte:
- Visuelle Prüfung: Der Prüfer kontrolliert alle abgasrelevanten Bauteile auf korrekten Einbau, Dichtheit und sichtbare Schäden. Dazu gehören der Auspuff, der Katalysator, die Lambdasonden und das Abgasrückführungssystem (AGR).
- OBD-Prüfung: Bei allen Fahrzeugen ab Erstzulassung 2006 (Benziner ab 2001) wird über die OBD2-Schnittstelle der Fehlerspeicher des Motorsteuergeräts ausgelesen. Entscheidend sind hier die sogenannten „Readiness-Codes“. Diese zeigen an, ob alle abgasrelevanten Systeme vom Bordcomputer erfolgreich und fehlerfrei überprüft wurden. Sind alle Codes gesetzt und kein abgasrelevanter Fehlercode (z.B.
P0420für Katalysator-Wirkungsgrad) gespeichert, ist dieser Teil bestanden. - Endrohrmessung: Nur wenn die OBD-Prüfung nicht möglich ist (bei älteren Fahrzeugen) oder wenn sie Fehler aufweist, kommt die Messsonde im Auspuff zum Einsatz. Hier werden bei erhöhter Leerlaufdrehzahl und im Leerlauf die Konzentrationen von Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (HC) und der Lambdawert gemessen. Bei Dieselmotoren wird die Rauchgastrübung (Partikeldichte) geprüft.
Leuchtet Deine Motorkontrollleuchte (MKL), ist ein abgasrelevanter Fehler im Fehlerspeicher hinterlegt. Damit ist die Abgasuntersuchung sofort nicht bestanden, noch bevor eine Messung stattfindet. Eine Reparatur ist unumgänglich.
Grenzwerte bei der Endrohrmessung
Die Grenzwerte sind fahrzeugspezifisch und vom Hersteller vorgegeben. Als allgemeine Richtwerte gelten jedoch folgende Obergrenzen:
| Prüfpunkt | Fahrzeugtyp | Grenzwert |
|---|---|---|
| CO-Gehalt (Leerlauf) | Otto-Motor (geregelter Kat) | max. 0,3 % vol. |
| CO-Gehalt (erhöhter Leerlauf) | Otto-Motor (geregelter Kat) | max. 0,2 % vol. |
| Lambda-Wert | Otto-Motor (geregelter Kat) | 0,97 – 1,03 |
| Trübungswert (Absorption) | Diesel-Motor (Euro 4/5) | max. 1,5 m⁻¹ |
AU ohne HU: Die einzige Ausnahme von der Regel
Obwohl eine vollwertige AU ohne HU nicht existiert, gibt es eine praxisrelevante Ausnahme: die sogenannte „vorgezogene AU“. Du kannst die Abgasuntersuchung in einer dafür anerkannten Werkstatt (AU-Werkstatt) durchführen lassen. Diese Prüfung darf jedoch maximal zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum der Hauptuntersuchung stattfinden. Der positive Prüfnachweis der Werkstatt wird dann vom Prüfingenieur bei der anschließenden HU anerkannt. Technisch gesehen lässt Du also die AU einzeln durchführen, aber sie ist rechtlich nur in Kombination mit der darauffolgenden HU gültig. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, wenn Du ohnehin eine Inspektion in Deiner Stammwerkstatt durchführen lässt. So können eventuelle Mängel direkt vor Ort behoben werden, was eine teure Nachprüfung bei TÜV oder DEKRA erspart. Die Frage nach einer AU ohne HU lässt sich also mit diesem kleinen, aber wichtigen Umweg beantworten.
Häufige Fehlerquellen und wie Du sie vor der Prüfung behebst
Ein Scheitern bei der AU hat oft simple Ursachen, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lassen. Die häufigsten Fehlerquellen laut VdTÜV-Mängelstatistik sind:
- Defekte Lambdasonde: Sie liefert falsche Werte an das Motorsteuergerät, was zu einer fehlerhaften Gemischbildung führt. Die Abgaswerte steigen sprunghaft an.
- Undichtes Abgassystem: Risse im Krümmer oder Löcher im Auspuff lassen Fremdluft eindringen und verfälschen den Lambdawert.
- Fehler im Ansaugtrakt: Ein poröser Ansaugschlauch oder ein defekter Luftmassenmesser führen ebenfalls zu falschen Gemischwerten.
- Alter oder defekter Katalysator: Mit der Zeit lässt die Wirkung des Katalysators nach. Ein Defekt führt unweigerlich zum Nichtbestehen.
- Verkokungen: Besonders bei Direkteinspritzern und Dieselmotoren können verkokte AGR-Ventile oder Injektoren die Verbrennung und damit die Abgaswerte negativ beeinflussen.
Fahre Dein Auto vor dem Prüftermin richtig warm. Eine längere Fahrt von mindestens 20 Minuten auf der Autobahn oder Landstraße bringt den Motor und vor allem den Katalysator auf die notwendige Betriebstemperatur. Dadurch können sich Ablagerungen lösen und die chemische Umwandlung der Schadstoffe funktioniert optimal.
Fazit: Ein unzertrennliches Duo für Umwelt und Sicherheit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Durchführung einer AU ohne HU im regulären Sinne nicht mehr möglich ist. Die Integration der Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung ist eine feste gesetzliche Vorgabe, die den Prüfprozess standardisiert und vereinfacht hat. Die einzige Möglichkeit, eine Prüfung der Abgase getrennt vornehmen zu lassen, ist die vorgezogene AU in einer autorisierten Werkstatt kurz vor dem HU-Termin. Für Dich als Fahrzeughalter bedeutet das: Ein gut gewartetes Abgassystem ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der neuen HU-Plakette. Eine regelmäßige Wartung und das Achten auf Warnsignale wie die Motorkontrollleuchte sind der beste Weg, um die Prüfung problemlos zu bestehen.
Alle unsere Ratgeber zu TÜV & HU findest du gebündelt in der TÜV & HU-Übersicht. Dort siehst du das gesamte Themen-Cluster im Zusammenhang und findest passende weiterführende Artikel.
Häufige Fragen
Was kostet die Abgasuntersuchung (AU)?
Die Kosten für die AU sind in den Gesamtgebühren der Hauptuntersuchung enthalten. Als einzelner Posten auf der Rechnung macht sie meist zwischen 30 und 50 Euro aus. Die Gesamtkosten für die HU inklusive AU variieren je nach Prüforganisation und Bundesland und liegen typischerweise zwischen 120 und 150 Euro für einen PKW.
Kann ich die AU in einer anderen Werkstatt als die HU machen lassen?
Ja, das ist die einzige Ausnahme. Du kannst eine ‚vorgezogene AU‘ in einer dafür anerkannten Werkstatt durchführen lassen. Diese darf aber maximal zwei Monate vor dem Fälligkeitstermin der HU stattfinden. Den Nachweis legst Du dann dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung vor.
Was passiert, wenn mein Auto die AU nicht besteht?
Wenn Dein Fahrzeug die AU nicht besteht, gilt die gesamte Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Du erhältst einen Mängelbericht mit einer Frist von einem Monat, um die festgestellten Mängel zu beheben. Danach musst Du das Fahrzeug zur Nachprüfung vorführen, die erneut kostenpflichtig ist.
Welche Fahrzeuge sind von der AU befreit?
Von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind einige Fahrzeuggruppen ausgenommen. Dazu gehören Elektroautos, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) mit einer Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.1989. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind befreit.