Die AU Plakette war ein sechseckiger Aufkleber auf dem vorderen Kennzeichen, der die bestandene Abgasuntersuchung (AU) nachwies. Seit 2010 ist sie in die runde HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen integriert. Die bestandene AU ist somit eine zwingende Voraussetzung für die Zuteilung der HU-Plakette.
Das Wichtigste in Kürze
- Abgeschafft seit 2010: Die separate AU Plakette existiert nicht mehr, die AU ist Teil der HU.
- Nachweis Pflicht: Der AU-Prüfbericht muss bei der HU vorgelegt werden, wenn die AU vorab erfolgte.
- Prüfung nach § 47a StVZO: Die Messung umfasst Sichtprüfung, On-Board-Diagnose und Endrohrmessung.
- Keine Plakette ohne AU: Ohne bestandene Abgasuntersuchung wird keine Hauptuntersuchung bestanden.
- OBD-System entscheidend: Fehler im On-Board-Diagnosesystem führen direkt zum Nichtbestehen der AU.
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Die AU Plakette war über Jahrzehnte ein fester Bestandteil auf dem vorderen Kennzeichen Deines Autos und signalisierte eine bestandene Abgasuntersuchung. Doch diese Zeiten sind vorbei. Seit dem 1. Januar 2010 wurde die separate, sechseckige AU Plakette abgeschafft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist nun ein fester und nicht abtrennbarer Teil der Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das Bestehen der AU ist die Grundvoraussetzung, damit der Prüfer die runde HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen anbringen darf. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung bildet weiterhin der § 47a StVZO. Für Dich als Fahrzeughalter bedeutet das: Ohne saubere Abgase gibt es keine neue „TÜV-Plakette“.
Die AU Plakette im Wandel: Von der Sechseck-Plakette zur integrierten Prüfung
Früher war alles klarer: Die runde Plakette hinten für die HU, die sechseckige AU Plakette vorne für die Abgase. Dieser alte AU-Aufkleber wurde ersatzlos gestrichen, um den Prozess zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Die bestandene Abgasuntersuchung wird heute direkt auf dem HU-Prüfbericht vermerkt. Wenn Du die AU separat in einer autorisierten Werkstatt vor der HU durchführen lässt (maximal zwei Monate vorher), erhältst Du einen Nachweis. Dieses Dokument musst Du dem HU-Prüfer vorlegen. Ohne diesen Nachweis oder bei einer direkt bei der Prüforganisation durchgeführten AU wird die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Die Logik dahinter ist klar: Ein Fahrzeug, das die Umwelt übermäßig belastet, gilt als nicht verkehrssicher. Die Abgasuntersuchung Plakette ist also gewissermaßen in der HU-Plakette aufgegangen und hat ihre physische Form verloren, aber nicht ihre Wichtigkeit.
Der genaue Ablauf der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO
Die moderne Abgasuntersuchung ist ein mehrstufiger Prozess, der weit über das reine Messen am Auspuff hinausgeht. Der Prüfer folgt einem strengen Protokoll, um die Funktion der abgasreinigenden Systeme zu verifizieren. Die alte AU Plakette wurde noch primär auf Basis einer reinen Endrohrmessung vergeben. Heute ist die Prüfung deutlich komplexer und stärker auf die elektronischen Systeme des Fahrzeugs fokussiert.
Schritt 1: Visuelle Prüfung und Fahrzeugidentifikation
Zuerst prüft der Sachverständige die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und gleicht sie mit den Papieren ab. Danach folgt eine Sichtprüfung der gesamten Abgasanlage. Gibt es Undichtigkeiten? Wurden nicht genehmigte Teile verbaut, etwa ein Sportauspuff ohne ABE? Ist der Katalysator oder der Partikelfilter offensichtlich beschädigt oder gar entfernt worden? Jeder dieser Punkte kann bereits zum sofortigen Nichtbestehen der AU führen, lange bevor ein Messgerät zum Einsatz kommt. Dieser Teil der Prüfung stellt sicher, dass die Hardware-Grundlagen für eine funktionierende Abgasreinigung überhaupt gegeben sind.
Schritt 2: Auslesen der On-Board-Diagnose (OBD)
Bei allen Fahrzeugen ab Erstzulassung 2004 (Benziner) bzw. 2006 (Diesel) ist dieser Schritt entscheidend. Der Prüfer verbindet ein Diagnosegerät mit der OBD2-Schnittstelle Deines Autos. Das System liest den Fehlerspeicher des Motorsteuergeräts aus. Ist ein abgasrelevanter Fehlercode (z.B. P0420 für einen Katalysator mit zu geringer Wirkung) gespeichert und die Motorkontrollleuchte aktiv, gilt die AU sofort als nicht bestanden. Zudem werden die sogenannten „Readiness-Codes“ geprüft. Diese zeigen an, ob das Bordsystem alle abgasrelevanten Komponenten selbstständig und erfolgreich getestet hat. Sind nicht alle Tests abgeschlossen (z.B. nach einem kürzlichen Löschen des Fehlerspeichers), kann die Prüfung ebenfalls nicht bestanden werden.
Leuchtet die Motorkontrollleuchte (MIL), ist das ein erheblicher Mangel. Die Abgasuntersuchung wird sofort abgebrochen und gilt als nicht bestanden. Du musst den Fehler in einer Werkstatt beheben lassen, bevor Du erneut zur Prüfung vorfahren kannst. Das alleinige Löschen des Fehlerspeichers kurz vor der Prüfung ist keine Lösung.
Schritt 3: Die klassische Endrohrmessung
Die Messung mit einer Sonde im Auspuff findet nur noch unter bestimmten Bedingungen statt: Bei älteren Fahrzeugen ohne OBD-System ist sie der Standard. Bei modernen Fahrzeugen wird sie durchgeführt, wenn die OBD-Prüfung nicht erfolgreich war oder die Readiness-Codes nicht gesetzt sind. Die Grenzwerte sind streng und in der Anlage VIIIa StVZO festgelegt. Eine nicht bestandene Messung ist ein klares Indiz für einen Defekt, auch wenn das OBD-System keinen Fehler gemeldet hat. Die Werte sind der letzte Beweis dafür, ob Dein Auto die Umweltvorgaben erfüllt, die früher für die Vergabe der AU Plakette entscheidend waren.
| Fahrzeugtyp / Messgröße | Grenzwert nach Herstellervorgabe oder gesetzlichem Standard |
|---|---|
| Benziner (G-Kat, ohne OBD) | CO-Gehalt bei erhöhtem Leerlauf ≤ 0,3 % vol, bei Leerlauf ≤ 0,5 % vol |
| Benziner (G-Kat, mit OBD) | CO-Gehalt bei erhöhtem Leerlauf ≤ 0,2 % vol, bei Leerlauf ≤ 0,3 % vol |
| Lambda-Wert (alle Benziner mit G-Kat) | 0,97 ≤ λ ≤ 1,03 |
| Diesel (bis Euro 3) | Trübungswert (k-Wert) ≤ 2,5 m⁻¹ (Sauger) / ≤ 3,0 m⁻¹ (Turbo) |
| Diesel (ab Euro 4) | Trübungswert (k-Wert) ≤ 1,5 m⁻¹ |
| Diesel (ab Euro 6) | Trübungswert (k-Wert) ≤ 0,7 m⁻¹ |
Häufige Fehlerquellen: Warum die AU scheitert
Das Nichtbestehen der AU hat oft technische Ursachen, die sich im Vorfeld beheben lassen. Ein leuchtendes Warnsymbol im Cockpit ist der offensichtlichste Hinweis, aber auch ohne sichtbare Warnung können die Abgaswerte schlecht sein. Zu den häufigsten Ursachen zählen Defekte an der Lambdasonde, die für die korrekte Gemischbildung unerlässlich ist. Ein gealterter oder beschädigter Katalysator, oft durch Kurzstreckenbetrieb oder Motorprobleme verursacht, ist ein weiterer teurer Grund. Undichtigkeiten im Ansaugtrakt oder an der Abgasanlage führen zur Verfälschung der Messwerte. Auch ein defekter Luftmassenmesser oder Probleme mit der Drosselklappe können die Verbrennung negativ beeinflussen. Die Vergabe einer neuen AU Plakette, bzw. heute der HU-Plakette, hängt also von einem passend funktionierenden Zusammenspiel vieler Komponenten ab.
Lass die AU in Deiner Vertrauenswerkstatt durchführen, bevor Du zur Hauptuntersuchung bei einer Prüforganisation wie dem VdTÜV fährst. So können eventuelle Mängel direkt behoben werden. Das spart Zeit, Nerven und die Kosten für eine teure Nachprüfung. Eine gute Werkstatt kann den Fehlerspeicher auslesen und eine Vorabmessung durchführen.
Reparatur und Nachprüfung nach einer durchgefallenen AU
Fällt Dein Fahrzeug bei der AU durch, erhältst Du einen Mängelbericht. Du hast dann genau einen Monat Zeit, die festgestellten Mängel zu beheben und das Auto zur Nachprüfung vorzuführen. Wichtig ist eine systematische Fehlersuche. Anstatt auf Verdacht teure Teile wie den Katalysator zu tauschen, sollte die Werkstatt eine fundierte Diagnose durchführen. Das Auslesen des Fehlerspeichers ist hier nur der erste Schritt. Oft sind es kleinere Ursachen wie ein defekter Sensor, ein Marderbiss im Kabelbaum oder ein Masseproblem. Die Nachprüfung ist in der Regel günstiger als eine komplett neue Hauptuntersuchung, aber nur, wenn Du die einmonatige Frist einhältst. Die alte AU Plakette ist zwar Geschichte, doch die technischen Anforderungen sind strenger denn je. Informationen zu Fahrzeugzulassungen und -vorschriften stellt auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereit.
Die Abschaffung der separaten AU Plakette den Prozess der Fahrzeugüberwachung gestrafft hat. Die Abgasuntersuchung selbst ist jedoch als integraler Bestandteil der HU wichtiger und technisch anspruchsvoller geworden. Für Dich als Halter bedeutet dies, dass die Pflege und Wartung der abgasrelevanten Systeme Deines Fahrzeugs entscheidend für den Erhalt der Betriebserlaubnis ist. Eine leuchtende Motorkontrollleuchte solltest Du niemals ignorieren, denn sie ist das sichere Aus bei der nächsten Prüfung.
Alle unsere Ratgeber zu TÜV & HU findest du gebündelt in der TÜV & HU-Übersicht. Dort siehst du das gesamte Themen-Cluster im Zusammenhang und findest passende weiterführende Artikel.
Häufige Fragen
Gibt es die AU Plakette noch?
Nein, die separate, sechseckige AU Plakette auf dem vorderen Kennzeichen wurde zum 1. Januar 2010 abgeschafft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist seitdem ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die bestandene AU wird durch die Zuteilung der runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen nachgewiesen.
Was kostet die Abgasuntersuchung (AU)?
Die Kosten für die AU variieren je nach Prüforganisation und Werkstatt. Wenn sie als Teil der Hauptuntersuchung durchgeführt wird, liegen die Gesamtkosten für HU und AU meist zwischen 120 und 150 Euro. Eine separat in einer Werkstatt durchgeführte AU kostet in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
Wie lange ist die AU gültig?
Die Gültigkeit der Abgasuntersuchung ist an die der Hauptuntersuchung gekoppelt. Für die meisten PKW bedeutet das ein Intervall von 24 Monaten. Wenn Du die AU separat vor der HU machen lässt, darf der AU-Nachweis bei der Vorführung zur HU nicht älter als zwei Monate sein.
Kann ich die AU auch ohne Hauptuntersuchung machen?
Ja, Du kannst die Abgasuntersuchung in einer dafür autorisierten Werkstatt separat vor der Hauptuntersuchung durchführen lassen. Du erhältst dann einen schriftlichen Nachweis über das Bestehen. Dieses Dokument musst Du dem Prüfer bei der anschließenden Hauptuntersuchung vorlegen. Es darf zum Zeitpunkt der HU nicht älter als zwei Monate sein.