Ein HU geringer Mangel ist ein kleinerer Defekt am Fahrzeug, der die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigt. Laut § 29 StVZO musst Du diesen Mangel unverzüglich beheben, eine Nachprüfung ist aber nicht erforderlich. Die HU-Plakette wird trotz des Mangels erteilt, der Mangel wird jedoch im Prüfbericht dokumentiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Plakette trotz Mangel: Du erhältst die neue HU-Plakette auch bei einem geringen Mangel direkt bei der Prüfung.
- Keine Nachprüfung: Im Gegensatz zu erheblichen Mängeln ist keine kostenpflichtige Nachuntersuchung erforderlich.
- Pflicht zur Reparatur: Der Mangel muss dennoch unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, von Dir behoben werden.
- Dokumentation im Bericht: Der geringe Mangel wird im HU-Bericht vermerkt, den Du bis zur nächsten HU aufbewahren musst.
- Keine direkte Strafe: Für den Mangel selbst gibt es kein Bußgeld, aber für die Nichtbehebung oder das Überziehen der HU.
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Ein HU geringer Mangel im Prüfbericht ist für viele Autofahrer zunächst ein Schreckmoment, der sich aber schnell in Erleichterung auflöst. Denn die gute Nachricht ist: Die begehrte neue Plakette wird trotzdem auf Dein Kennzeichen geklebt. Doch diese Erleichterung sollte nicht zu Nachlässigkeit führen. Als Juristin im Verkehrsrecht muss ich betonen, dass die Einstufung als „gering“ keine Freikarte zur Ignoranz ist. Gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bist Du als Fahrzeughalter verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen. In diesem Ratgeber erkläre ich Dir präzise, was diese Pflicht für Dich bedeutet, welche Fristen gelten und wann doch noch Strafen drohen können.
Was genau ist ein „HU geringer Mangel“ laut Gesetz?
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich oft als TÜV-Prüfung bezeichnet, klassifiziert festgestellte Defekte in verschiedene Kategorien. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Anlage VIII zur StVZO. Ein HU geringer Mangel (GM) ist dabei die niedrigste Stufe der Beanstandungen. Er wird definiert als ein Defekt, bei dem zum Zeitpunkt der Prüfung keine unmittelbare Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung zu erwarten ist. Du bekommst die Prüfplakette, bist aber zur Reparatur verpflichtet. Ein solcher Mangel wird im Prüfbericht exakt dokumentiert.
Davon abzugrenzen sind:
- Hinweise (HW): Das sind keine Mängel im engeren Sinne, sondern Empfehlungen des Prüfers. Beispielsweise beginnende Korrosion oder Verschleiß, der aber noch keine Mangel-Schwelle erreicht hat. Hier besteht keine Reparaturpflicht.
- Erhebliche Mängel (EM): Hier liegt eine unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Umweltbelastung vor. Du erhältst keine Plakette und musst das Fahrzeug innerhalb eines Monats reparieren und zur Nachprüfung vorführen.
- Gefährliche Mängel (VM): Dies ist eine Verschärfung des erheblichen Mangels. Die Verkehrssicherheit ist direkt beeinträchtigt. Auch hier gilt: keine Plakette, Nachprüfungspflicht. Du darfst mit dem Auto nur noch direkt zur Werkstatt fahren.
- Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug wird sofort stillgelegt. Die Plakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde informiert. Eine Weiterfahrt ist untersagt.
Typische Beispiele für einen geringen Mangel bei der HU
Um die Definition greifbarer zu machen, hier einige konkrete Beispiele aus der Praxis, die oft als HU geringer Mangel eingestuft werden:
- Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe, der sich außerhalb des Fahrer-Sichtfeldes befindet.
- Die Einstellhöhe eines Scheinwerfers ist minimal außerhalb der Toleranz.
- Ein Leuchtmittel der Kennzeichenbeleuchtung ist ausgefallen.
- Oberflächlicher Rost an nicht-tragenden Karosserieteilen oder am Auspuff.
- Eine Gummimanschette an der Achse ist porös, aber noch nicht gerissen.
- Die Profiltiefe eines Reifens nähert sich der gesetzlichen Mindestgrenze von 1,6 mm.
Auch wenn es sich hierbei um einen leichter Mangel HU handelt, solltest Du die Beseitigung ernst nehmen. Ein poröser Gummibalg wird bald reißen und dann teure Folgeschäden am Gelenk verursachen.
Plakette, Fristen und Nachprüfung: Die rechtlichen Konsequenzen
Der entscheidende Vorteil bei einem HU geringer Mangel ist, dass Dir der Prüfingenieur die neue HU-Plakette sofort zuteilt. Dein Fahrzeug gilt damit formal als verkehrssicher und die Hauptuntersuchung ist bestanden. Im Gegensatz zum erheblichen Mangel gibt es keine Pflicht zur Nachprüfung. Das erspart Dir nicht nur den erneuten Weg zur Prüfstelle, sondern auch die Gebühren für die Nachuntersuchung, die je nach Organisation zwischen 15 und 30 Euro liegen können. Trotzdem endet Deine Verantwortung hier nicht. Der Gesetzgeber fordert in § 29 StVZO eine „unverzügliche“ Beseitigung des Mangels. Der juristische Begriff „unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Es wird Dir eine kurze Prüf- und Überlegungsfrist zugestanden, um beispielsweise einen Werkstatttermin zu vereinbaren. Eine wochenlange Verzögerung ist damit aber ausgeschlossen.
Bewahre den HU-Bericht mit dem vermerkten geringen Mangel zusammen mit der Reparaturrechnung auf. So kannst Du bei einer Verkehrskontrolle lückenlos nachweisen, dass Du Deiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen bist.
Der HU-Prüfbericht ist ein wichtiges Dokument. Du bist verpflichtet, ihn mindestens bis zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung aufzubewahren und auf Verlangen, etwa bei einer Polizeikontrolle oder bei der Ummeldung des Fahrzeugs, vorzulegen. Der dort dokumentierte Mangel kann bei einer späteren Kontrolle relevant werden.
Strafen und Bußgelder: Was droht, wenn Du den Mangel ignorierst?
Für den HU geringer Mangel an sich gibt es keinen eigenen Tatbestand im Bußgeldkatalog. Du wirst also nicht direkt bestraft, weil dieser im Bericht steht. Problematisch wird es jedoch in zwei Szenarien: bei einer Verkehrskontrolle und bei der nächsten Hauptuntersuchung. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass der im letzten HU-Bericht vermerkte Mangel nach längerer Zeit immer noch nicht behoben wurde, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Insbesondere dann, wenn sich der Zustand des Bauteils verschlechtert hat und nun eine konkrete Gefährdung darstellt. Viel häufiger sind jedoch die Konsequenzen, die aus einer überzogenen Hauptuntersuchung resultieren. Die Fristen dafür sind klar geregelt und die Strafen steigen mit der Dauer der Überziehung. Ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten wird zudem eine „vertiefte Hauptuntersuchung“ fällig, die rund 20 Prozent teurer ist als die reguläre Prüfung. Ein geringer Mangel TÜV sollte also kein Grund sein, die Reparatur aufzuschieben.
Ein ignorierter HU geringer Mangel kann sich zu einem erheblichen Mangel entwickeln. Eine leicht undichte Leitung kann komplett versagen. Aus einem kleinen Mangel kann so eine große Gefahr und ein teurer Folgeschaden werden.
Bußgelder bei überzogener HU (Auszug Bußgeldkatalog 2026)
| Überziehung der Frist für die HU | Bußgeld für PKW & Motorräder | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Mehr als 2 bis 4 Monate | 60 € | 1 Punkt |
| Mehr als 4 bis 8 Monate | 75 € | 1 Punkt |
| Mehr als 8 Monate | 100 € | 1 Punkt |
Diese Tabelle zeigt deutlich, dass das Versäumen der HU-Frist teuer werden kann. Die Verantwortung liegt bei Dir als Halter, die Fristen im Blick zu behalten. Ein HU geringer Mangel ändert nichts an der Fälligkeit der nächsten Prüfung in der Regel 24 Monate später. Weitere Informationen zu den Prüfintervallen stellt auch der VdTÜV-Verband bereit. Die genauen gesetzlichen Regelungen findest Du im § 29 StVZO, während das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Fahrzeugstatistiken führt.
Fazit: Ein Weckruf, kein Freifahrtschein
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein HU geringer Mangel ist kein Grund zur Panik, aber auch keiner zur Untätigkeit. Du hast die Hauptuntersuchung bestanden und erhältst Deine Plakette, was Dir Zeit und die Kosten einer Nachprüfung erspart. Dennoch bist Du rechtlich verpflichtet, den Defekt zeitnah zu beheben. Betrachte den Eintrag im Prüfbericht als eine offizielle Warnung und einen Hinweis auf beginnenden Verschleiß. Indem Du den Mangel umgehend behebst, sorgst Du nicht nur für die Sicherheit Deines Fahrzeugs und die anderer Verkehrsteilnehmer, sondern verhinderst auch teure Folgeschäden und möglichen Ärger bei einer Verkehrskontrolle. Handle also vorausschauend und werte den geringen Mangel als das, was er ist: ein fachmännischer Rat zur rechten Zeit.
Alle unsere Ratgeber zu TÜV & HU findest du gebündelt in der TÜV & HU-Übersicht. Dort siehst du das gesamte Themen-Cluster im Zusammenhang und findest passende weiterführende Artikel.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einen geringen Mangel nicht beheben lasse?
Obwohl es keine Nachprüfung gibt, bist Du gesetzlich zur Behebung verpflichtet. Bei einer Polizeikontrolle kann der nicht behobene Mangel als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, insbesondere wenn er sich verschlimmert hat und eine Gefahr darstellt. Es liegt im Ermessen der Beamten.
Kann aus einem geringen Mangel ein erheblicher Mangel werden?
Ja, das ist ein typisches Szenario. Ein Steinschlag außerhalb des Sichtfelds (geringer Mangel) kann zu einem Riss im Sichtfeld (erheblicher Mangel) werden. Eine leicht korrodierte Bremsleitung kann durchrosten. Deshalb ist die unverzügliche Reparatur zur Vermeidung von Folgeschäden wichtig.
Zählt ein Kratzer im Lack als geringer Mangel bei der HU?
Nein, rein optische Mängel wie Kratzer oder kleine Dellen sind für die Hauptuntersuchung in der Regel irrelevant, solange keine scharfen Kanten eine Verletzungsgefahr darstellen. Geringe Mängel beziehen sich auf Bauteile, die potenziell die Verkehrs- oder Umweltsicherheit beeinflussen könnten.
Muss ich den HU-Bericht mit dem geringen Mangel immer mitführen?
Nein, eine ständige Mitführpflicht im Auto besteht nicht. Gemäß § 29 Abs. 10 StVZO bist Du jedoch verpflichtet, den letzten HU-Bericht aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen zu können. Dies gilt bis zur nächsten Hauptuntersuchung. Es empfiehlt sich, eine Kopie im Fahrzeug zu haben.