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KFZ-Steuer-Rechner

KFZ-Steuer-Rechner 2026

Berechne die jährliche Kfz-Steuer für dein Auto nach aktueller deutscher Formel (§8 KraftStG). Für Benziner, Diesel und E-Autos.

Steht im Fahrzeugschein unter P.1

Steht im Fahrzeugschein unter V.7

Steht im Fahrzeugschein unter B

Jährliche Kfz-Steuer
— €

Berechnung nach § 8 KraftStG. Ergebnis ist eine Näherung – der offizielle Steuerbescheid ist verbindlich. Für E-Autos gilt Steuerbefreiung bis 31.12.2030 (bei Erstzulassung ab Mai 2011).

Kurz erklärt

Die Kfz-Steuer in Deutschland setzt sich aus einem Hubraum-Anteil (2 €/100 ccm bei Benzinern, 9,50 €/100 ccm bei Dieseln) und einem CO₂-Aufschlag ab einer Freigrenze von 95 g/km zusammen. Für Erstzulassungen ab 2021 gilt ein gestaffelter CO₂-Tarif zwischen 2,00 € und 4,00 € je g/km. Reine Elektroautos sind bis Ende 2030 komplett steuerbefreit.

Wie wird die Kfz-Steuer 2026 berechnet?

Grundlage ist § 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Die Formel lautet:

Jahressteuer = Hubraum-Anteil + CO₂-Aufschlag

Für ein Beispielauto mit 1.600 ccm Benziner und 130 g CO₂/km, Erstzulassung 2018, ergibt sich: 16 × 2 € = 32 € Hubraum-Anteil plus (130 − 95) × 2 € = 70 € CO₂-Aufschlag. Ergibt 102 € Jahressteuer. Der gleiche Motor als Diesel würde 16 × 9,50 € + 70 € = 222 € Jahressteuer kosten.

Was hat sich mit der Steuerreform ab 2021 geändert?

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2021 erstzugelassen wurden, gilt ein gestaffelter CO₂-Tarif. Ziel: Ineffiziente Fahrzeuge mit hohem Ausstoß werden stärker belastet, sparsame Modelle profitieren.

CO₂-Bereich (g/km)Aufschlag je g/km
bis 95 (Freigrenze)0,00 €
96 – 1152,00 €
116 – 1352,20 €
136 – 1552,50 €
156 – 1752,90 €
176 – 1953,40 €
ab 1964,00 €

Wann bin ich komplett von der Kfz-Steuer befreit?

Zwei Fälle führen zu einer vollständigen Steuerbefreiung:

  • Reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 sind bis zum 31.12.2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit.
  • Fahrzeuge mit Behindertenausweis (Merkzeichen aG, H oder Bl) sind auf Antrag steuerbefreit, bei Merkzeichen G oder Gl ermäßigt sich die Steuer um 50 %.

Wichtig: Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit – für sie gilt die reguläre Berechnung nach Hubraum und CO₂-Ausstoß.

Wie kann ich die Kfz-Steuer legal senken?

  1. Umstieg auf ein Elektroauto spart 100 % Steuer bis 2030.
  2. Kleinerer Motor bei gleicher Klasse: Ein 1.4 TSI statt 2.0 TSI spart pro Jahr rund 12 € Hubraum-Anteil.
  3. Downsizing mit Turbo: Moderne 3-Zylinder-Motoren mit unter 1.000 ccm zahlen weniger Sockelbetrag.
  4. Saisonkennzeichen: Bei einem Cabrio oder Motorrad, das du nur 6 Monate fährst, halbiert sich die Steuer.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist die Kfz-Steuer fällig?
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus vom Hauptzollamt eingezogen – meistens per Lastschrift an dem Tag, an dem du das Fahrzeug zugelassen hast. Bei einem Halterwechsel wird sie taggenau abgerechnet.
Bin ich als E-Auto-Halter komplett von der Kfz-Steuer befreit?
Ja – reine Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen wurden, sind bis zum 31. Dezember 2030 vollständig steuerbefreit. Danach zahlst du eine reduzierte Steuer auf 50 % des zulässigen Gesamtgewichts.
Warum zahlt mein Diesel so viel mehr Steuer als ein Benziner mit gleichem Hubraum?
Der Sockelbetrag beträgt bei Dieselfahrzeugen 9,50 € pro angefangene 100 ccm Hubraum, bei Benzinern nur 2 € – das ergibt sich aus dem Ausgleich für die niedrigere Mineralölsteuer auf Diesel. Der CO₂-Aufschlag ist bei beiden Antriebsarten gleich.
Was ändert sich bei Erstzulassung ab 1. Januar 2021?
Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2021 erstzugelassen wurden, gilt ein neuer, gestaffelter CO₂-Aufschlag: 2,00 €/g bis 115 g/km, 2,20 €/g bis 135 g/km, 2,50 €/g bis 155 g/km, 2,90 €/g bis 175 g/km, 3,40 €/g bis 195 g/km und 4,00 €/g darüber – jeweils oberhalb der Freigrenze von 95 g/km.
Kann ich die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?
Für Privatpersonen: nein. Selbständige und Gewerbetreibende können die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgabe absetzen. Bei gemischter Nutzung wird anteilig geltend gemacht.
Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert in meinen Fahrzeugpapieren?
Der Hubraum steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Punkt P.1. Der offizielle CO₂-Wert (WLTP oder NEFZ) steht unter Punkt V.7. Achtung: Nur der eingetragene Wert zählt für die Steuer, nicht der real gemessene Verbrauch.
Fachlich geprüft von Sarah Mertens · Kfz-Rechts- & TÜV-Redaktion · Motor Kompakt Redaktion