Die AU Motorrad ist eine verpflichtende Abgasuntersuchung für die meisten Krafträder mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989. Sie prüft, ob die Abgaswerte, insbesondere der CO-Gehalt, die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Ohne bestandene AU gibt es keine neue HU-Plakette. Die Prüfung ist Teil der Hauptuntersuchung.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht: Die AU ist für fast alle Motorräder ab Erstzulassung 01.01.1989 ein Pflichttermin.
- Grenzwerte: Der CO-Grenzwert liegt je nach Erstzulassung und Technik bei max. 4,5 % oder der Herstellerangabe.
- Prüfablauf: Die Messung erfolgt bei betriebswarmem Motor im erhöhten Leerlauf nach § 47a StVZO.
- Ausnahmen: Oldtimer mit H-Kennzeichen und Leichtkrafträder bis 50 ccm sind von der AU befreit.
- Kosten: Die Krad AU kostet zwischen 20 und 40 Euro und ist Teil der Hauptuntersuchungsgebühr.
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Die AU Motorrad ist ein fester und unumgänglicher Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU) für Krafträder. Seit dem 1. Januar 2006 ist diese Prüfung, die offiziell Untersuchung des Abgasverhaltens von Krafträdern (AUK) heißt, für fast alle Motorräder mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989 verpflichtend. Gesetzliche Grundlage ist der § 47a in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass die Abgasemissionen Deines Motorrads innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte liegen und somit die Umweltbelastung minimiert wird. Ohne eine bestandene Abgasuntersuchung gibt es keine neue HU-Plakette.
Gesetzliche Grundlagen: Wer muss zur Motorrad Abgasuntersuchung?
Die Pflicht zur AU Motorrad betrifft nicht jedes Zweirad. Die entscheidende Regelung findet sich in der StVZO und wird durch die sogenannte „AUK-Richtlinie“ konkretisiert. Grundsätzlich gilt: Alle Krafträder, also Motorräder und Kraftroller mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, müssen zur Prüfung, sofern ihre Erstzulassung (EZ) nach dem 31.12.1988 erfolgte. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen von dieser Regelung, die Du kennen solltest. Wenn Dein Fahrzeug in eine dieser Kategorien fällt, ist keine separate Motorrad Abgasuntersuchung notwendig.
- Leichtkrafträder: Kleinkrafträder und Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 50 ccm oder einer Leistung bis 4 kW sind befreit.
- Oldtimer: Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.1989 unterliegen nicht der AUK-Pflicht. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen), unabhängig von ihrem Erstzulassungsdatum.
- Dieselmotorräder: Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel) sind ebenfalls ausgenommen, stellen aber eine absolute Rarität dar.
- Zweitaktmotoren: Für Motorräder mit Zweitaktmotor war die AU lange ausgesetzt, seit 2018 ist sie jedoch wieder Teil der HU, sofern die EZ nach dem Stichtag liegt.
Rechtlich ist die AUK in die Hauptuntersuchung integriert. Ein Nichtbestehen der AUK führt automatisch zum Nichtbestehen der gesamten HU. Die genauen Vorschriften kannst Du im Detail in der Anlage VIIIa StVZO nachlesen.
Der Prüfablauf der AU Motorrad Schritt für Schritt erklärt
Der Ablauf der Krad AU ist standardisiert, um vergleichbare und rechtssichere Ergebnisse zu gewährleisten. Ein Prüfingenieur von TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ führt die Messung nach einem festen Schema durch. Zuerst erfolgt eine Sichtprüfung der gesamten Abgasanlage. Der Prüfer kontrolliert, ob der Auspuff und eventuell vorhandene Katalysatoren unbeschädigt, dicht und original oder mit einer gültigen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) verbaut sind. Anschließend wird der Motor gestartet und auf seine Betriebstemperatur gebracht. Dies ist entscheidend, da die Abgaswerte in der Kaltstartphase stark abweichen und ein Katalysator erst bei Temperatur seine volle Wirkung entfaltet. Danach folgt die eigentliche Messung:
- Sonde einführen: Eine Messsonde wird mindestens 30 cm tief in den Endschalldämpfer eingeführt. Bei mehreren Endrohren wird für jede Zylinderbank separat gemessen.
- Drehzahl anheben: Der Motor wird auf die Solldrehzahl für den erhöhten Leerlauf gebracht. Diese ist vom Hersteller vorgegeben und liegt meist zwischen 2000 und 3000 U/min.
- CO-Messung: Das Messgerät ermittelt den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas. Nach einer Stabilisierungsphase von maximal 30 Sekunden wird der Wert erfasst.
- Protokollierung: Der gemessene CO-Wert wird mit dem gesetzlichen Grenzwert oder dem Hersteller-Sollwert verglichen und im HU-Bericht dokumentiert.
Fahre Dein Motorrad vor dem Termin bei der Prüfstelle unbedingt warm. Eine Strecke von 15-20 Kilometern ist ideal, damit Motor, Öl und vor allem der Katalysator die nötige Betriebstemperatur für eine erfolgreiche AU Motorrad erreichen.
Grenzwerte und Messverfahren im Detail
Die zulässigen Grenzwerte für die AU Motorrad sind klar definiert und hängen vom Zulassungsdatum und der verbauten Abgastechnik ab. Der entscheidende Messwert ist die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) im Abgas, ausgedrückt in Volumenprozent (% Vol.). Die VdTÜV-Merkblätter, die als Arbeitsgrundlage für die Prüforganisationen dienen, geben hier klare Vorgaben.
| Fahrzeugtyp / Erstzulassung | Zulässiger CO-Grenzwert |
|---|---|
| Motorräder ohne Katalysator (EZ ab 01.01.1989) | max. 4,5 % Vol. |
| Motorräder mit ungeregeltem Katalysator (U-Kat) | max. 3,5 % Vol. |
| Motorräder mit geregeltem Katalysator (G-Kat) | Herstellerangabe (meist 0,3 % bis 0,5 % Vol.) |
Für Fahrzeuge mit G-Kat gilt der vom Hersteller in den Typgenehmigungsunterlagen hinterlegte Wert. Kann dieser nicht ermittelt werden, gilt ein Referenzwert von 0,3 % Vol. CO. Die Prüfung findet, nicht im Standgas statt, sondern bei einer erhöhten Leerlaufdrehzahl. Diese Drehzahl ist ebenfalls vom Hersteller festgelegt. Liegt keine spezifische Angabe vor, wird eine Drehzahl von über 2000 U/min angesetzt. Moderne Motorräder mit On-Board-Diagnose (OBD) werden zusätzlich ausgelesen, um abgasrelevante Fehlercodes im Fehlerspeicher zu identifizieren. Ein vorhandener Fehlercode führt, wie beim Auto, direkt zum Nichtbestehen der AU Motorrad.
Häufige Fehlerquellen und wie Du sie vorab vermeidest
Fällt ein Motorrad bei der Abgasuntersuchung durch, liegt das oft an vermeidbaren Mängeln. Eine gute Wartung ist der beste Schutz vor einer bösen Überraschung bei der HU. Wenn die Werte nicht stimmen, solltest Du systematisch auf Fehlersuche gehen. Die häufigsten Ursachen für zu hohe Abgaswerte sind:
- Undichte Abgasanlage: Falschluft, die durch undichte Krümmerdichtungen oder Verbindungsstellen gezogen wird, verfälscht das Messergebnis massiv.
- Fehlerhafte Gemischbildung: Ein verschmutzter Luftfilter, defekte Zündkerzen oder eine falsch eingestellte Vergasersynchronisation bzw. fehlerhafte Einspritzanlage führen zu einer unsauberen Verbrennung.
- Defekter Katalysator: Ein alter, beschädigter oder gar leergeräumter Katalysator kann die Schadstoffe nicht mehr umwandeln. Dies ist ein erheblicher Mangel.
- Motorprobleme: Ein hoher Ölverbrauch durch verschlissene Kolbenringe oder Ventilschaftdichtungen kann ebenfalls die Abgaswerte negativ beeinflussen.
Bestätigt die Nachmessung das Überschreiten der Grenzwerte, gilt die AU Motorrad als nicht bestanden. Du erhältst eine Mängelliste und hast einen Monat Zeit, die Ursache in einer Werkstatt beheben zu lassen und das Motorrad zur Nachprüfung vorzuführen.
Die AU Motorrad eine sinnvolle und wichtige Prüfung zur Überwachung der Umweltverträglichkeit von Krafträdern darstellt. Mit einem gut gewarteten Motorrad und der Beachtung einiger einfacher Vorbereitungen, wie dem gründlichen Warmfahren, stellt sie für die meisten Biker keine große Hürde dar. Die Einhaltung der Vorschriften sichert nicht nur die neue HU-Plakette, sondern leistet auch einen Beitrag zu sauberer Luft.
Alle unsere Ratgeber zu TÜV & HU findest du gebündelt in der TÜV & HU-Übersicht. Dort siehst du das gesamte Themen-Cluster im Zusammenhang und findest passende weiterführende Artikel.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Motorrad die AU nicht besteht?
Wenn Dein Motorrad die AU nicht besteht, gilt die gesamte Hauptuntersuchung (HU) als nicht bestanden. Du erhältst einen Mängelbericht mit einer Frist von einem Monat, um die Mängel zu beheben. Innerhalb dieser Frist musst Du das Motorrad zur Nachprüfung vorführen, bei der die Abgaswerte erneut gemessen werden.
Welche Motorräder sind von der AU befreit?
Von der Abgasuntersuchung sind Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989 befreit. Ebenfalls ausgenommen sind Oldtimer mit H-Kennzeichen, Leichtkrafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie sehr seltene Motorräder mit Dieselmotor.
Kann ich die AU für mein Motorrad auch vor der HU machen lassen?
Ja, Du kannst die Abgasuntersuchung (AU) bei einer anerkannten AU-Werkstatt bis zu zwei Monate vor dem HU-Termin durchführen lassen. Die AU-Bescheinigung legst Du dann bei der Hauptuntersuchung vor. Dies kann sinnvoll sein, um eventuelle Mängel frühzeitig zu entdecken und zu beheben.
Wie oft muss ein Motorrad zur Abgasuntersuchung?
Die Abgasuntersuchung für Motorräder ist ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Das Prüfintervall ist daher identisch mit dem der HU. Für die meisten Motorräder bedeutet das, dass sie alle 24 Monate (zwei Jahre) zur kombinierten HU und AU vorgeführt werden müssen.