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HU Assistenzsysteme: So bestehst Du die Prüfung mit ACC & Co.

Die Prüfung der HU Assistenzsysteme ist seit 2024 Pflicht. Funktionieren Dein ACC oder Spurhalteassistent nicht korrekt, droht die Plakette. Ich erkläre Dir die rechtlichen Grundlagen nach § 29 StVZO, was geprüft wird und welche Kosten für die Kalibrierung anfallen. Bereite Dein Auto optimal vor!

HU Assistenzsysteme: So bestehst Du die Prüfung mit ACC & Co.
Kurz & klar

Die Prüfung der HU Assistenzsysteme ist ein obligatorischer Teil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Prüfer kontrollieren die Funktion und den Zustand von Systemen wie dem Notbremsassistenten, Spurhalter oder ACC. Fehlerhafte oder deaktivierte Systeme gelten als erhebliche Mängel und führen zum Nichtbestehen der HU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtprüfung: Seit 2024 sind Fahrerassistenzsysteme (ADAS) ein fester und relevanter Bestandteil der Hauptuntersuchung.
  • Rechtsgrundlage: Die Prüfung basiert auf § 29 StVZO und der Anlage VIII, um die Fahrzeugsicherheit zu gewährleisten.
  • Systemumfang: Geprüft werden sicherheitsrelevante Systeme wie Notbrems-, Spurhalte- und Abstandsregelsysteme (ACC).
  • Erheblicher Mangel: Ein nicht funktionierendes oder fehlerhaftes Assistenzsystem führt zum Nichtbestehen der HU.
  • Kostenfaktor Kalibrierung: Nach Reparaturen (z.B. Windschutzscheibentausch) ist eine teure Kalibrierung der Kameras und Sensoren notwendig.
📑 Inhaltsverzeichnis (aufklappen)
  1. Rechtliche Grundlagen: Warum ADAS jetzt zur HU gehören
  2. Was wird genau geprüft? Ein Blick auf die relevanten Systeme
  3. Kosten und typische Mängel bei der Prüfung der HU Assistenzsysteme
  4. Häufige Fragen

Die Prüfung der HU Assistenzsysteme ist mittlerweile ein zentraler und unumgänglicher Bestandteil der periodischen Fahrzeugüberwachung. Moderne Fahrzeuge sind rollende Computer, deren Sicherheit maßgeblich von einer Vielzahl elektronischer Helfer, den sogenannten Advanced Driver Assistance Systems (ADAS), abhängt. Waren diese früher oft nur ein Komfortmerkmal der Oberklasse, sind sie heute weit verbreitet und teils gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend hat sich auch die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weiterentwickelt. Ein funktionsuntüchtiger Notbremsassistent oder ein falsch kalibrierter Spurhalter sind keine Kavaliersdelikte, sondern erhebliche Sicherheitsrisiken, die zum sofortigen Nichtbestehen der HU führen. Ich zeige Dir, was genau geprüft wird und wie Du teure Nachprüfungen vermeidest.

Rechtliche Grundlagen: Warum ADAS jetzt zur HU gehören

Die gesetzliche Verankerung für die Prüfung der HU Assistenzsysteme findet sich primär im § 29 StVZO in Verbindung mit der Anlage VIII. Dort wird gefordert, dass Fahrzeuge sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden müssen, was selbstverständlich auch die Funktion aller fest verbauten Sicherheitskomponenten einschließt. Die Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS setzen hierfür die sogenannte HU-Adapter-Richtlinie um. Mittels eines Diagnosegeräts, dem HU-Adapter, wird der Fehlerspeicher der relevanten Steuergeräte ausgelesen. Das Prinzip ist einfach: Was vom Hersteller verbaut wurde, muss auch funktionieren. Ein Deaktivieren oder Ausprogrammieren, um einer teuren Reparatur zu entgehen, ist unzulässig und wird als erheblicher Mangel eingestuft. Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) betont regelmäßig die Wichtigkeit der elektronischen Systemprüfung für die Verkehrssicherheit. Die ADAS HU stellt sicher, dass die Systeme nicht nur vorhanden, sondern auch im Ernstfall einsatzbereit sind.

Was wird genau geprüft? Ein Blick auf die relevanten Systeme

Die Prüfer konzentrieren sich auf alle sicherheitsrelevanten HU Assistenzsysteme. Die Überprüfung erfolgt in mehreren Schritten: Abfrage des Fehlerspeichers, Sichtprüfung der Sensorik und Kameras sowie Kontrolle auf aktive Warnmeldungen im Kombiinstrument. Eine Probefahrt mit Funktionstest findet in der Regel nicht statt, da dies den Rahmen der HU sprengen würde. Die elektronische Systemdiagnose ist hier das entscheidende Werkzeug.

Der Notbremsassistent und der Spurhalter TÜV-Check

Der Notbremsassistent (AEBS) und der aktive Spurhalteassistent gehören zu den kritischsten Sicherheitssystemen. Beim Spurhalter TÜV-Check wird verifiziert, ob das System aktiv und fehlerfrei ist. Der Prüfer achtet auf den Zustand der Frontkamera in der Windschutzscheibe. Ist diese verschmutzt, beschädigt oder wurde die Scheibe ohne anschließende Kalibrierung getauscht, meldet das System einen Fehler. Gleiches gilt für den Notbremsassistenten, der oft auf eine Kombination aus Kamera- und Radardaten zurückgreift. Ein Fehler im System führt unweigerlich zu einem erheblichen Mangel in der Mängelliste und somit zum Durchfallen bei der Hauptuntersuchung.

Praxis-Tipp

Vor der Fahrt zur Hauptuntersuchung solltest Du alle Kameras und Sensorflächen (z.B. im Kühlergrill oder an der Windschutzscheibe) sorgfältig reinigen. Oft sind es nur simple Verschmutzungen, die zu Fehlermeldungen bei den HU Assistenzsystemen führen.

Die Prüfung von ACC und weiteren Komfortsystemen

Auch der adaptive Abstandstempomat (Adaptive Cruise Control, ACC) wird geprüft. Obwohl er oft als Komfortsystem wahrgenommen wird, greift er aktiv in Bremse und Gas ein und ist daher sicherheitsrelevant. Die ACC HU konzentriert sich auf die Radarsensoren in der Fahrzeugfront. Sind diese dejustiert, etwa nach einem leichten Parkrempler, oder ist die Halterung beschädigt, kann das System falsche Abstände messen oder komplett ausfallen. Der Prüfer kontrolliert den Fehlerspeicher und den festen Sitz sowie den Zustand der Sensoren. Jeder hier hinterlegte Fehlercode führt zu Beanstandungen.

Kosten und typische Mängel bei der Prüfung der HU Assistenzsysteme

Die Kosten im Zusammenhang mit den HU Assistenzsystemen entstehen meist nicht bei der Prüfung selbst, sondern bei der notwendigen Instandsetzung. Ein einfacher Fehlerspeichereintrag kann auf einen defekten Sensor hinweisen, dessen Austausch schnell vierstellige Beträge erreicht. Besonders teuer ist die Kalibrierung der Systeme, die nach bestimmten Reparaturen zwingend erforderlich ist. Ein Tausch der Windschutzscheibe oder Arbeiten am Fahrwerk machen eine Neujustierung der Kamera- und Radarsysteme unumgänglich. Wer hier spart, riskiert nicht nur die HU-Plakette, sondern auch die eigene Sicherheit.

Leistung Ungefährer Kostenrahmen
Fehlerspeicher auslesen (Teil der HU) In HU-Gebühr enthalten
Kamera-Kalibrierung (statisch, z.B. nach Scheibentausch) 150 € – 350 €
Radar-Kalibrierung (dynamisch, z.B. für ACC) 250 € – 500 €
Austausch eines Radarsensors (z.B. im Stoßfänger) 800 € – 2.000 €+
TÜV-Relevant

Das Deaktivieren oder Ausprogrammieren von sicherheitsrelevanten HU Assistenzsystemen ist unzulässig. Stellt der Prüfer dies fest, gilt die Hauptuntersuchung gemäß Anlage VIII StVZO als nicht bestanden. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar.

Die häufigsten Mängel sind gespeicherte Fehlercodes, eine dejustierte Sensorik nach Bagatellschäden, eine durch Steinschlag beschädigte Frontkamera oder eine nicht durchgeführte Kalibrierung nach Reparaturen. Eine gute Quelle für Fahrzeughalter ist auch der ADAC, der regelmäßig über die Tücken moderner Fahrzeugtechnik informiert.

Die erweiterte Prüfung der HU Assistenzsysteme ein notwendiger Schritt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist. Als Fahrzeughalter bist Du in der Pflicht, die Funktionsfähigkeit dieser komplexen Systeme sicherzustellen. Ignoriere daher keine Warnleuchten und lasse Reparaturen, die die Sensorik betreffen, ausschließlich in qualifizierten Fachwerkstätten durchführen. Nur so ist gewährleistet, dass Dein Fahrzeug nicht nur die nächste Hauptuntersuchung besteht, sondern Dich und andere Verkehrsteilnehmer im Ernstfall auch zuverlässig schützt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Spurhalteassistent bei der HU nicht funktioniert?

Ein defekter Spurhalteassistent gilt als erheblicher Mangel. Das Fahrzeug fällt bei der Hauptuntersuchung durch und Du erhältst keine neue Plakette. Du musst das System in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorstellen.

Muss ich die Assistenzsysteme vor der HU kalibrieren lassen?

Eine präventive Kalibrierung ist nicht nötig. Sie ist jedoch zwingend erforderlich, wenn Reparaturen durchgeführt wurden, die die Sensoren beeinflussen. Dazu zählen der Tausch der Windschutzscheibe, Arbeiten am Fahrwerk oder Reparaturen an der Fahrzeugfront. Ohne korrekte Kalibrierung funktionieren die Systeme nicht und die HU wird nicht bestanden.

Wie prüft der TÜV die Funktion von ACC und Notbremsassistent?

Die Prüfung erfolgt nicht durch einen realen Bremstest auf der Straße. Der Prüfer liest den Fehlerspeicher des Fahrzeugs über den HU-Adapter aus, prüft auf Warnmeldungen im Cockpit und führt eine Sichtprüfung der Sensoren und Kameras durch. Sind Fehler gespeichert oder Komponenten beschädigt, ist das ein Mangel.

Kann ich ein defektes Assistenzsystem einfach deaktivieren?

Nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Alle ab Werk verbauten und sicherheitsrelevanten Assistenzsysteme müssen funktionsfähig sein. Ein dauerhaft deaktiviertes oder ausprogrammiertes System führt gemäß den Vorschriften der StVZO zum sofortigen Nichtbestehen der Hauptuntersuchung. Es handelt sich um einen erheblichen Mangel.