Wenn die HU 1 Monat überzogen ist, gilt für PKW noch eine Toleranzfrist. In diesem Zeitraum fällt in der Regel noch kein Bußgeld an. Erst ab dem zweiten Monat der Überziehung werden 15 Euro fällig. Eine vertiefte Hauptuntersuchung mit höheren Kosten ist ebenfalls erst ab zwei Monaten Überziehung gesetzlich vorgeschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Toleranzfrist: Im ersten Monat der HU-Überziehung gibt es für PKW in der Regel keine Strafe.
- Bußgeld-Staffelung: Erst ab dem zweiten Monat wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig.
- Punkte-Gefahr: Ein Punkt in Flensburg droht erst bei einer Überziehung von mehr als acht Monaten.
- Vertiefte HU: Die erweiterte Hauptuntersuchung ist erst ab zwei Monaten Überziehung Pflicht und kostet mehr.
- Versicherungsschutz: Trotz Toleranzfrist kann der Versicherungsschutz bei einem Unfall gefährdet sein.
Wenn die HU überzogen 1 Monat ist, macht sich bei vielen Fahrzeughaltern Unsicherheit breit. Droht sofort ein teures Bußgeld oder sogar ein Punkt in Flensburg? Die gute Nachricht vorweg: Der Gesetzgeber zeigt sich im ersten Monat kulant. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere § 29, bist Du als Halter zwar verpflichtet, Dein Fahrzeug fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorzuführen, doch der Bußgeldkatalog ahndet einen geringfügigen Verzug bei PKW noch nicht. Diese Toleranzphase sollte jedoch kein Freibrief sein. Spätestens ab dem zweiten Monat wird es nicht nur teurer, sondern auch die Prüfung selbst wird umfangreicher. In diesem Ratgeber erkläre ich Dir die genauen Fristen, Strafen und was Du zum Thema Versicherungsschutz wissen musst.
Gesetzliche Grundlagen: Die Fristen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Die Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung Deines Fahrzeugs ist in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit aller am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Fristen für die Hauptuntersuchung (HU) sind klar geregelt: Neuwagen müssen erstmalig nach 36 Monaten zur Prüfung, danach alle 24 Monate. Der genaue Fälligkeitsmonat ist auf der HU-Plakette auf Deinem hinteren Kennzeichen vermerkt. Die Zahl in der Mitte des Kreises steht für das Jahr, die oberste Zahl im äußeren Ring für den Monat. Die Frist endet immer am letzten Tag des angegebenen Monats. Wenn Deine Plakette also eine 8 oben anzeigt, musst Du bis zum 31. August die neue HU absolviert haben. Eine HU 1 Monat zu spät vorzuführen, also im September, liegt noch im Toleranzbereich. Die genauen Untersuchungsintervalle und -vorgaben finden sich in der Anlage VIII zur StVZO. Hier wird auch die Abgasuntersuchung (AU) als fester Bestandteil der HU definiert. Ohne eine bestandene AU gibt es auch keine neue HU-Plakette.
HU überzogen 1 Monat: Bußgelder und Punkte im Detail (BKatV 2026)
Die entscheidende Frage ist: Was kostet es, wenn die HU überzogen 1 Monat oder länger ist? Hier gibt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, oft als Bußgeldkatalog bezeichnet, klare Antworten. Für PKW und Motorräder bis 3,5 Tonnen gilt eine Schonfrist. Im ersten Monat der Überziehung wird in der Regel kein Verwarngeld erhoben. Erst wenn Du die Frist um mehr als zwei Monate überschreitest, wird es sanktioniert. Die Staffelung der Bußgelder ist klar definiert und unterscheidet zwischen Fahrzeugen mit und ohne Sicherheitspflicht (z.B. LKW, Busse). Für Dich als PKW-Fahrer ist folgende Tabelle relevant:
| Überziehungszeitraum (PKW) | Verwarn-/Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Mehr als 2 bis 4 Monate | 15 € | Nein |
| Mehr als 4 bis 8 Monate | 25 € | Nein |
| Mehr als 8 Monate | 60 € | 1 Punkt |
Wie Du siehst, ist die Situation bei TÜV überzogen 1 Monat finanziell noch unkritisch. Erst ab dem neunten Monat wird es richtig teuer und Du bekommst zusätzlich einen Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Beachte jedoch, dass diese Regelung für PKW gilt. Bei Fahrzeugen, für die eine jährliche Sicherheitsprüfung (SP) vorgeschrieben ist, wie LKW oder Busse, gibt es keine Toleranzzeit und die Bußgelder sind deutlich höher.
Alle unsere Ratgeber zu TÜV & HU findest du gebündelt in der TÜV & HU-Übersicht. Dort siehst du das gesamte Themen-Cluster im Zusammenhang und findest passende weiterführende Artikel.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn man 1 Monat über den TÜV ist?
Wenn Du mit Deinem PKW 1 Monat über dem TÜV-Termin bist, passiert in der Regel nichts. Der Gesetzgeber räumt eine Toleranzfrist ein, innerhalb derer kein Bußgeld anfällt. Du solltest jedoch umgehend einen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren, da ab dem zweiten Monat ein Verwarngeld und eine teurere, vertiefte Prüfung drohen.
Bekommt man bei 1 Monat TÜV überzogen eine Strafe?
Nein, für PKW-Halter gibt es bei einer Überziehung von einem Monat normalerweise keine Strafe. Der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen erst ab einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten vor. Dann beginnt die Strafe bei einem Verwarngeld von 15 Euro.
Wird die HU-Plakette bei Überziehung zurückdatiert?
Nein, eine Rückdatierung findet nicht mehr statt. Die neue HU-Plakette ist immer volle 24 Monate ab dem Monat der tatsächlichen Prüfung gültig. Wenn Du Deine HU also beispielsweise drei Monate zu spät im Juli statt im April machen lässt, ist die nächste HU erst im Juli zwei Jahre später fällig.
Gilt die Toleranzfrist auch für die Abgasuntersuchung (AU)?
Ja, da die Abgasuntersuchung (AU) ein fester und verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) ist, gelten für sie dieselben Fristen und Toleranzen. Eine separate Überziehung der AU ist praktisch nicht möglich, da sie zusammen mit der HU geprüft und auf der Plakette dokumentiert wird.