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§14a EnWG: Was das neue Netzentgelt-System für Wallbox-Besitzer bedeutet

Seit 2024 erlaubt §14a EnWG Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu dimmen – im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Was Wallbox-Besitzer wissen müssen.

§14a EnWG: Was das neue Netzentgelt-System für Wallbox-Besitzer bedeutet

Der Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt seit 2024 den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – dazu gehören Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher. Für Wallbox-Besitzer wichtig: Wer eine steuerbare Anlage ab 4,2 kW anmeldet, fällt unter §14a.

Was regelt §14a konkret?

Der Netzbetreiber darf bei Bedarf (Netzüberlastung) steuerbare Verbraucher auf eine Mindestleistung von 4,2 kW „dimmen“. Dieser Eingriff darf maximal 2 Stunden pro Tag dauern. Im Gegenzug zahlen betroffene Anlagen reduzierte Netzentgelte.

Die beiden Module zur Auswahl

Modul 1: Pauschale Entgelt-Reduzierung

Feste Ermäßigung der Netzentgelte, zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr je nach Netzbetreiber. Der Netzbetreiber kann bei Bedarf dimmen. Kein administrativer Aufwand.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung mit zeitvariablen Tarifen

Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (60 %). Kombinierbar mit zeitvariablen Stromtarifen. Mehr Sparpotenzial, aber aufwendiger: Es wird ein zeitvariabler Tarif des Lieferanten benötigt.

Was bedeutet „Dimmung“ in der Praxis?

Wird die Wallbox gedimmt, reduziert sich die Ladeleistung auf 4,2 kW. Ein 11-kW-Ladevorgang wird also auf etwa 38 % der normalen Leistung reduziert. Bei einer Ladung von 20 % auf 80 % dauert das statt 4 Stunden dann rund 10 Stunden.

Wie oft wird tatsächlich gedimmt?

Praxiserfahrung der ersten Monate seit Einführung: In städtischen Gebieten mit starkem Netz eher selten, maximal wenige Stunden pro Monat. In ländlichen Gebieten mit schwacher Netzstruktur kann es häufiger vorkommen – in Einzelfällen täglich in den Abendstunden.

Technische Voraussetzungen

Die Wallbox muss steuerbar sein – ein „dummes“ Gerät reicht nicht. Ab 2024 installierte Wallboxen sind im Regelfall §14a-ready. Ältere Modelle benötigen ein externes Steuergerät oder einen Tausch.

Protokolle für §14a

  • EEBus: Zukünftiger Standard, noch nicht flächendeckend implementiert
  • Modbus TCP: Weit verbreitet, viele Wallboxen unterstützen es
  • Digitale Eingänge: Einfacher Dimm-Befehl über Steuerkontakt

Lohnt sich §14a?

Szenario Jahreseinsparung
Modul 1, 15.000 kWh Ladung ca. 150 – 190 €
Modul 2, dynamischer Tarif, 15.000 kWh ca. 300 – 500 €
Wenig-Fahrer, 3.000 kWh ca. 150 € (Modul 1 pauschal)

Selbst bei Wenig-Fahrern lohnt Modul 1 meist, weil die pauschale Entgeltreduzierung unabhängig vom Verbrauch gewährt wird.

Was du konkret tun musst

  1. Wallbox beim Netzbetreiber anmelden (ist ohnehin Pflicht)
  2. Bei Anmeldung §14a-Option wählen (Modul 1 oder Modul 2)
  3. Wallbox steuerbar konfigurieren (FNN-Steuerbox oder kompatible Schnittstelle)
  4. Reduzierung wird automatisch auf der Stromrechnung verrechnet
Praxis-Tipp

Wenn du zwischen Modul 1 und Modul 2 schwankst: Für die meisten Privathaushalte ist Modul 1 die pragmatische Wahl. Modul 2 lohnt sich nur bei hohen Ladungen und wenn du die Mühe mit dynamischen Tarifen auf dich nehmen willst.